Wer
braucht eine logopädische Behandlung - Indikatoren - Ziele -
Ablauf - Kosten - zusätzliche Leistungen
Logopäd/innen untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters
mit
Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch
oder
funktionell verursacht werden.
Dies können sein:
- Säuglinge und Kleinkinder mit angeborenen
Fehlbildungen im
Gesichtsbereich, mit zentralmotorischen Körperbehinderungen ,
oder
angeborenen Hörstörungen.
- Kleinkinder und Schulkinder mit Problemen des
Spracherwerbs
bzw. der Aussprache, oder mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten.
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit
Redeflussstörungen, z.B. Stottern.
- Jugendliche und Erwachsene mit Schädel- oder
Hirnverletzungen, z.B. nach Verkehrsunfällen.
- Erwachsene mit internistischen und neurologischen
Erkrankungen wie z.B. Schlaganfall, Morbus Parkinson,
Multiple
Sklerose, Amyotrophe, Lateralsklerose.
- Berufstätige mit hoher stimmlicher Belastung wie
Erzieher/innen, Lehrer/innen, Schauspieler/innen und
Sänger/innen.
- Erwachsene nach Kehlkopfoperationen.
Was Sie für die logopädische Therapie
benötigen
als Kassenpatient..
eine ärztliche Verordnung eines Arztes ihrer Wahl, in der
Regel
Haus-, HNO-, Kinderarzt oder Neurologe, dieses darf bei Therapiebeginn
nicht älter als zwei Wochen sein.
("Heilmittelverordnung für Stimm-, Sprech-, und
Sprachtherapie"
Muster 14)
als Privatpatient...
ein Privatrezept ihres Arztes